Update 14.04.2023
Über 10 Jahre nach der Erstveröffentlichung unseres Fachartikels Echtholz-Vollholz-Massivholz gibt es heute zahlreiche ähnliche Beiträge im Internet. Bei einer Stichprobe (die 1. Seite der Google-Suche) stellen wir fest: die meisten Beiträge unterscheiden heute irreführend zwischen Massivholz und Vollholz.
6 von 10 Beiträgen erklären, dass die Bezeichnung „Vollholz“ nur für Bauelemente gilt, die vollständig (also aus einem Stück) aus Schnittholz bestehen. Wenn Bretter, Platten und ähnliche Möbel-Bauelemente aus Leimplatten bestehen, dann sei das kein Vollholz, sondern „Massivholz“. Das drückt in diesen Beiträgen direkt oder indirekt aus, dass „Massivholz“ eben nicht aus einem Stück Schnittholz bestehen. Verbunden ist damit oft eine Abwertung. Es ist nicht zu übersehen, dass die meisten dieser Beiträge auf eine mehr oder weniger umformulierte Abschrift anderer Beiträge zurückgehen. Tendenziell scheint diese Unterscheidung inzwischen tatsächlich auf den allgemeinen Sprachgebrauch abzufärben. Sachlich falsch bleibt es dennoch.
1 von 10 Beiträgen behauptet das genaue Gegenteil.
1 von 10 Beiträgen stellt eine eigene Definition dar.
Auch diese Beiträge entsprechen nicht der offiziellen Norm DIN 68871 „Möbel-Bezeichnungen“, auf die wir uns beziehen. Gleiches gilt im Übrigen auch für Bauholz und Vollholz-Konstruktionsholz.
2 von 10 Beiträgen stellen es richtig dar, darunter ist dieser Ratgeber-Artikel.
Wir vermuten, dass der Irrtum auf die Verwechslung von Leimholzplatten mit Schichtholz (Brettschichtholz und Balkenschichtholz, kurz BS-Holz) zurückgeht. BS-Holz wird tatsächlich insofern von Vollholz unterschieden, dass verschiedene Klassen in den Normen und einschlägigen Branchen-Vereinbarungen definiert sind. Darunter fällt aber auch BS-Holz aus Vollholz, die sog. „geklebten Vollholzprodukte“. Schließlich gibt es noch die eigene Klasse „keilgezinktes Vollholz“, die in den Normen für Konstruktionsvollholz Anwendung findet.
Fazit: Nur die detaillierte Artikelbeschreibung inklusive Fotos der jeweils angebotenen Möbel kann ggf. Auskunft geben, ob Leimholzplatten verwendet werden oder Schnittholz aus einem Stück. In den allermeisten Fällen gibt aber selbst der Möbelhersteller darüber keine Auskunft, denn für diesen ist die Konstruktion mit lamellenverleimten Brettern aus keilgezinktem Vollholz selbstverständlich. Hinsichtlich Stabilität, Formhaltigkeit und Langlebigkeit sind diese Konstruktionen jedem Vollholz-Sägebrett aus einem Stück überlegen.
Wir selber bleiben wie bisher bei der Beschreibung unserer Massivholz- und Vollholzmöbel bei der Bezeichnung „Massivholz“. Das ist erstens korrekt und Kunden/-innen, die glauben, dass Vollholz etwas anderes sei, werden nicht enttäuscht.
Link: Hier direkt zum Ratgeber Echtholz-Vollholz-Massivholz